Liebe Gäste,
wir empfangen über jeden Monat über 1.000 Gäste - das ganze Jahr über.
Da kommt man um ein paar Regeln leider nicht herum.
Anbei können Sie unsere Hausordnung einsehen und auch als PDF herunterladen. Sie finden Sie auch bei uns ausliegend. Sie gilt für jede Art von Besuch - unabhängig davon ob es sich um eine kulturelle Veranstaltung, eine private Feier, eine Führung oder einen sonstigen Anlaß handelt.
Wir freuen uns, daß Sie sich für einen Besuch unseres Schlösschens entschieden haben. Um allen Gästen einen unvergesslichen und märchenhaften Besuch von Burg, Kapelle, Außenbühne und Schloßpark ermöglichen zu können, machen wir Sie auf unsere Hausregeln aufmerksam.
Hausrecht der Eigentümer
Das ALSTERSCHLÖSSCHEN® Burg Henneberg befindet sich in unserem Privatbesitz. Dennoch möchten wir es unseren Gästen in weiten Teilen erlebbar und damit zugänglich machen. Aus diesem Grund
bitten wir Sie, unser Hausrecht zu beachten und unseren Anweisungen sowie den Anweisungen des Burgpersonals Folge zu leisten. Damit der Charme der Burg auch anderen Gästen nicht verwehrt wird, bitten
wir Sie, auf Ihre Kinder Acht zu geben und unsere Anlage unbeschädigt und sauber zu hinterlassen. Mülleimer befinden sich über das gesamte Gelände verteilt.
Zutritt
Wir bitten unsere Gäste, die von uns angebrachte Beschilderung zu beachten. Insbesondere bitten wir Sie, die als „privat“ gekennzeichneten Bereiche, wie beispielsweise den Turm der Burg, nicht zu
betreten. Uns bleibt das Recht vorbehalten, Einzelpersonen den Zutritt zum Gelände auch ohne Angabe von Gründen zu untersagen.
Bild-/Tonaufnahmen
Wir freuen uns sehr, wenn Sie unser Schlösschen als Bildmotiv für private Zwecke festhalten wollen und uns Ihre schönsten Schnappschüsse zusenden. Wir bitten jedoch um Wahrung unserer Privatsphäre
sowie der unserer Gäste und allgemein um Rücksicht. Filmaufnahmen sind untersagt. Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind ohne vorherige Einwilligung nicht gestattet.
Haftung
Unser Schlösschen unterliegt den Vorgaben des Denkmalschutzes. Die Instandhaltung ist uns dadurch nur in einem begrenzten Umfang möglich. Wir weisen insoweit darauf hin, daß das Betreten unseres
Geländes - einschließlich der Burg - auf eigene Gefahr erfolgt. Die Parkanlage sowie das umliegende Territorium sind in weiten Teilen naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln,
verschobene Platten oder ähnliche Begebenheiten Hindernisse bereiten. Es besteht insoweit Stolpergefahr. Auch gilt besondere Vorsicht der erziehungsberechtigten Erwachsenen für die jungen Besucher im
Bereich des Alsterufers oder bei Benutzung des Spielplatzes.
Darüber hinaus haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit jeweils nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für Schäden an dem Gebäude, dem Inventar oder der Außenanlage, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher oder Dritte entstehen, hat der jeweilige Verursacher sowie gegebenenfalls der private Veranstalter für den daraus entstehenden Schaden einzustehen.
Mitbringen von Tieren
Wir mögen Tiere - das gilt aber nicht für jeden. Zur Sicherheit und Zufriedenheit aller Gäste ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet. In Ausnahmefällen (z.B. für Blindenhunden) sprechen Sie
uns bitte vorher an.
Garderobe
Unsere Garderoben dürfen gern genutzt werden. Eine Haftung für dort abgelegte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
Natur-, Umweltschutz und Nachtruhe
Der Zutritt zum Uferbereich (Naturschutzgebiet) ist verboten. Bitte respektieren Sie die Tier- und Pflanzenwelt auf dem gesamten Gelände. Unterlassen Sie offene Feuer und berücksichtigen Sie die
allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Um unser gutes Verhältnis zu den anliegenden Nachbarn aufrecht zu erhalten, ist das Abspielen von Musik ab 22:00 Uhr nur noch in
Zimmerlautstärke erlaubt. Nur im Rittersaal ist nach 22:00 Uhr noch laute Musik erlaubt.
Rauchverbot
In unserer Burg sowie der Kapelle gilt ein Rauchverbot. Ausschließlich auf den Terrassen darf geraucht werden. Damit unsere gesamte Anlage auch in Zukunft ein Ort der Erholung bleibt, bitten wir Sie
und Ihre Gäste, die vorhandenen Aschenbecher zu verwenden und das Wegwerfen von Zigarettenkippen zu vermeiden.
Brandschutz
Zur Untermauerung der Atmosphäre betreiben wir offene Feuerstellen in der Kapelle, im Rittersaal und auf der Sonnenwiese, deren Betrieb ausschließlich von uns bzw. dem Burgpersonal durchgeführt wird.
Dies betrifft auch die dort fest installierten Kerzenhalter. Für mögliche weitere Wünsche (z.B. Tischkerzen oder Gartenfackeln) bitten wir um vorherige Rücksprache. Aus Sicherheitsgründen und zum
Schutz der Burg und des umliegenden Waldbestandes dürfen keine Ballons, Himmelslaternen (Kong-Ming-Laternen) oder vergleichbare Flugkörper eingesetzt werden.
Private Veranstaltungen
Für private Veranstaltungen tragen Sie als jeweiliger Gastgeber und in dem Fall dann als Veranstalter die Verantwortung. Insbesondere haben Sie dafür zu sorgen, daß ausschließlich Ihre Gäste Zugang
zu unserem Schlösschen haben. Für die Einholung erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse sind Sie als Veranstalter selbst verantwortlich. Etwaige damit im Zusammenhang stehende Kosten sind von
Ihnen als Veranstalter zu tragen. Selbst mitgebrachte Dekorationsartikel bitten wir vorher abzusprechen. Das Werfen von Reis o.ä. bei Hochzeiten ist nicht erwünscht.
Parkplätze, Wege, Zufahrten
Die Zuwege zum Tor der Burg sowie die Garagenzufahrten der Nachbarn im Marienhof sind Feuerwehrzufahrten und müssen frei zugänglich bleiben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte nehmen Sie Rücksicht und gewähren Sie Fußgängern und Fahrradfahrern Vorfahrt. Im Rahmen von privaten Veranstaltungen können wir Ihnen nach Rücksprache an der Burg
maximal zwei Parkplätze (z.B. für den DJ, Caterer, usw.) zur Verfügung stellen. Weitere Parkplätze sind auf unserer Website ausgewiesen.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Hausregeln ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder sich eine ergänzungsbedürftige Lücke in dieser Vereinbarung herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung, ist über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, welche dem verfolgten Zweck möglichst nahe
kommt.
Herzliche Grüße aus dem Turmzimmer,
Stiftung Burg Henneberg